Service und Formulare für Versicherte
Änderungen mitteilen
Adressänderung
Ihre neue Anschrift nehmen wir über dieses Formular entgegen. Haben Sie ein weiteres Anliegen, nutzen Sie dafür bitte die entsprechenden anderen Formulare.
Sind Sie Nutzer des Kundenportals? Dann aktualisieren Sie Ihre Anschrift am schnellsten direkt dort.
Namensänderung
Ihr Name hat sich geändert? Gern können Sie uns mit dem Änderungsformular Ihren neuen Namen mitteilen. Senden Sie uns das Formular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einen amtlichen Nachweis (Kopie) per Post oder Fax zu.
Auch Ihren Namen können Sie ganz bequem über das Kundenportal aktualisieren.
Änderung der Kontodaten
Wenn sich Ihre Kontodaten geändert haben, teilen Sie uns das bitte mit. Nutzen Sie dafür das Formular "Änderung SEPA-Lastschriftmandat" und schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.
Im Kundenportal können Sie uns über den Menüpunkt "Meine Daten" Ihre neue Kontoverbindung ganz einfach mitteilen.
Informationen zu Ihrer Versorgung
Renteninformation
Wie entwickelt sich Ihre zukünftige BVV-Rente
Damit Sie immer einen Überblick über den Stand Ihrer BVV-Versorgung behalten, erhalten Sie jährlich Ihre Renteninformation. Mehr Details erhalten Sie im Kundenportal. Einen Überblick über die Inhalte der Renteninformation sind hier für Sie zusammengestellt:
Berechnungen zu Ihrer Versorgung
Sie sind bereits Nutzer unseres Kundenportals?
Ab sofort können Sie Berechnungen im Kundenportal selbst durchführen! Im Bereich "Meine Versorgung" tragen Sie einfach Ihren gewünschten Rentenbeginn ein und Sie erhalten direkt das Ergebnis.
Ihr Interesse ist geweckt und Sie sind noch kein Nutzer unseres Kundenportals?
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Hochrechnung anfordern
Sie wollen eine Hochrechnung Ihrer BVV-Versorgung zugesandt bekommen? Dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus.
Bitte beachten Sie: Möchten Sie uns eine neue Adresse mitteilen, nutzen Sie bitte das untere Kontaktformular, da wir hierfür gesonderte Angaben benötigen.
Steuern und Sozialabgaben
Die Rente, die Sie später von uns erhalten, ist eine Brutto-Rente. Hiervon gehen Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge ab.
Formulare
Anträge, Infoblätter und mehr
stehen Ihnen unter "Formulare" zur Verfügung.
Rechengrößen
Im Überblick
Beiträge an eine Pensionskasse
Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG (8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) | 7.248 EUR | jährlich |
604 EUR | monatlich | |
davon sozialversicherungsfrei (4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) | 3.624 EUR | jährlich |
302 EUR | monatlich | |
Pauschal versteuert nach 40b EStG a.F. (für Altzusagen - Vertrag wurde vor 2005 geschlossen) | 1.752 EUR | jährlich |
146 EUR | monatlich | |
Sofern Sie die Pauschalversteuerung nutzen, mindert sich der genannte steuerfreie Höchstbetrag um den umgewandelten Betrag. |
Um die vollen Riester-Zulagen zu erhalten, müssen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Vertrag eingezahlt werden. Sparer, die weniger in den Vertrag einzahlen, bekommen die Riester-Zulagen anteilig.
Der staatlich geförderte Höchstbetrag beträgt 2.100 Euro pro Jahr einschließlich der Zulagen. Der Mindestbeitrag beträgt 60 Euro pro Jahr, um im Rahmen der Riester-Rente eine staatliche Zulage zu erhalten.
Mindesteigenbeitrag | 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich Zulage |
Steuerlich abzugsfähiger Höchstbetrag | 2.100 EUR (jährlich) |
Sockelbetrag | 60 EUR (jährlich) |
Grundzulage | 175 EUR (jährlich) |
Kinderzulage | 185 EUR für Kinder geboren vor 2008 (jährlich) |
300 EUR für Kinder geboren ab 2008 (jährlich) | |
Berufseinsteigerbonus | 200 EUR einmalige Zulage für unter 25-Jährige |
Kennzahlen des BVV
Kennzahlen zum BVV und Informationen zur Kapitalanlage haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
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